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Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: Vorlage mit Fristenrechner

Ein Kündigungsschreiben ist die schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung, mit der Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Dieser Generator erstellt es und berechnet Ihre Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

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  • Mit Kündigungsfrist-Rechner
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Kündigungsschreiben erstellen

Wählen Sie Ihre Kündigungsfrist – der Brief übernimmt das Enddatum. Teile in eckigen Klammern sind Platzhalter.

Privat: Nichts verlässt Ihren Browser

Welche Kündigungsfrist gilt für Sie?

Grundkündigungsfrist für Beschäftigte: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Gilt, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regelt.

Der Tag, an dem Ihr Arbeitgeber das unterschriebene Original erhält – nicht der Tag, an dem Sie es abschicken.

Optional: ein späterer zulässiger Termin, z. B. passend zum Start im neuen Job. Leer lassen = frühestmöglich.

Ihre Angaben
Arbeitgeber

Bei „Frau“ oder „Herr“ den Nachnamen eintragen, bei „Guten Tag“ den vollen Namen.

Tonfall
Was soll ins Schreiben?

Falls der Termin falsch berechnet ist, wirkt die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin.

Ende des Arbeitsverhältnisses—
Ihre Kündigungsfrist—

Nur schriftlich wirksam (§ 623 BGB). Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und übergeben Sie das Original. E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder ein eingescanntes PDF beenden das Arbeitsverhältnis nicht.

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Bevor Sie das Schreiben übergeben

    Drei Schritte

    So funktioniert’s

    1. Kündigungsfrist wählen

      Gesetzlich, Probezeit, nach Betriebszugehörigkeit oder laut Vertrag – und der Tag, an dem Ihr Arbeitgeber das Schreiben erhält. Der Rechner zeigt das Ende des Arbeitsverhältnisses.

    2. Angaben eintragen

      Ihr Name und Ihre Adresse, die Anschrift des Arbeitgebers und die Anrede. Wählen Sie Tonfall und Bausteine wie Resturlaub, Arbeitszeugnis oder Eingangsbestätigung.

    3. Drucken, unterschreiben, übergeben

      Eine Kündigung ist nur auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift wirksam. Übergeben Sie das Original so, dass Sie den Zugang nachweisen können.

    Was in ein Kündigungsschreiben gehört

    Ein Kündigungsschreiben braucht nur wenige Bestandteile: Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Anschrift des Arbeitgebers, Ort und Datum, eine eindeutige Erklärung, dass Sie kündigen, das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, und Ihre eigenhändige Unterschrift. Einen Grund müssen Sie nicht nennen – Kündigungen bedürfen grundsätzlich keiner Begründung, wie die BMAS-Broschüre „Kündigungsschutz“ erklärt. Sinnvoll sind der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, die Bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Generator oben setzt all das zusammen.

    Kündigungsschreiben-Vorlage für Arbeitnehmer

    Die einfachste Vorlage für ein Kündigungsschreiben – ausdrucken, Klammern ersetzen, unterschreiben:

    [Ihr Name]
    [Straße Nr.]
    [PLZ Ort]

    [Unternehmen]
    [Straße Nr.]
    [PLZ Ort]

    [Ort], [Datum]

    Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus und bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]
    [Ihr Name]

    In der Probezeit schreiben Sie „innerhalb der Probezeit fristgerecht zum [Datum]“. Möchten Sie freundlicher schließen, danken Sie in einem Satz für die Zusammenarbeit – Kritik gehört nicht ins Schreiben.

    Schriftform: Warum E-Mail und WhatsApp nicht reichen

    Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam. § 623 BGB verlangt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Schriftform heißt nach § 126 BGB: Sie unterschreiben die Urkunde eigenhändig mit Ihrem Namen. Der Arbeitgeber muss dieses unterschriebene Original erhalten – eine Kopie, ein Fax oder ein eingescanntes PDF genügt nicht. Auch eine mündliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht; sie muss schriftlich wiederholt werden.

    Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

    Ohne abweichende Regelung beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen – also 28 Kalendertage – zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gelten zwei Wochen (Abs. 3). Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen, etwa „drei Monate zum Quartalsende“; für Ihre Kündigung darf aber keine längere Frist gelten als für die des Arbeitgebers (Abs. 6).

    Die oft gesuchten verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten laut Gesetz nur, wenn der Arbeitgeber kündigt. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann sie aber auch für Ihre Kündigung vorsehen – prüfen Sie ihn:

    Arbeitsverhältnis besteht seitKündigungsfrist (Arbeitgeber)
    unter 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
    2 Jahren1 Monat zum Monatsende
    5 Jahren2 Monate zum Monatsende
    8 Jahren3 Monate zum Monatsende
    10 Jahren4 Monate zum Monatsende
    12 Jahren5 Monate zum Monatsende
    15 Jahren6 Monate zum Monatsende
    20 Jahren7 Monate zum Monatsende

    Kündigungsfrist berechnen: so geht’s

    Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – nicht das Datum auf dem Brief. Dieser Tag zählt nicht mit; die Frist beginnt am nächsten Tag. Endet sie nicht genau auf einem zulässigen Termin, verlängert sie sich bis zum nächsten. Das Beispiel der BMAS-Broschüre: Bei einem Monat zum Monatsende und Zugang am 2. April endet die Frist am 2. Mai, das Arbeitsverhältnis also am 31. Mai. Für die gesetzlichen vier Wochen gilt:

    Gewünschtes EndeKündigung muss spätestens zugehen am
    15. Januar18. Dezember
    31. Januar3. Januar
    28. Februar (kein Schaltjahr)31. Januar
    15. März (kein Schaltjahr)15. Februar
    30. Juni2. Juni
    31. Dezember3. Dezember

    Bei „drei Monaten zum Quartalsende“ muss die Kündigung für den 31. Dezember spätestens am 30. September zugehen. Der Rechner oben zeigt zu jedem Zugangstag das Ende, den spätesten Zugang und den Termin danach.

    Zugang nachweisen

    Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass und wann Ihre Kündigung angekommen ist. Am sichersten übergeben Sie das unterschriebene Original persönlich und lassen sich den Empfang mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigen – der Generator hängt dafür auf Wunsch eine Empfangsbestätigung an. Alternativ wirft ein Bote, der den Inhalt kennt, das Schreiben in den Briefkasten des Arbeitgebers und notiert Datum und Uhrzeit. Planen Sie ein paar Tage Puffer vor dem spätesten Zugangstag ein, besonders vor Wochenenden und Feiertagen.

    Fristlos kündigen als Arbeitnehmer?

    Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich – wenn Ihnen die Fortsetzung bis zum Ende der Frist nicht zugemutet werden kann – und nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben (§ 626 BGB). Weil eine unberechtigte fristlose Kündigung teuer werden kann, bietet dieser Generator bewusst nur die ordentliche Kündigung an. Lassen Sie sich vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihrer Gewerkschaft beraten.

    Eigenkündigung und Arbeitslosengeld

    Wer selbst kündigt und danach arbeitslos ist, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 SGB III). Haben Sie noch keinen neuen Job, melden Sie sich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend – liegen zwischen Kündigung und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen. Sonst droht eine weitere Sperrzeit von einer Woche. Das geht online, telefonisch oder vor Ort (Bundesagentur für Arbeit). Der Rechner zeigt Ihnen das Datum.

    Nach der Kündigung: Urlaub, Zeugnis, nächster Job

    Dieser Generator liefert eine Vorlage und eine Fristberechnung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, ein geltender Tarifvertrag und im Zweifel eine anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Kündigungsschreiben

    Form, Fristen, Zugang und Arbeitslosengeld – die häufigsten Fragen.

    Haben Sie noch eine Frage?

    Schreiben Sie uns über unsere Kontaktseite.

    Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer?

    Kurz und eindeutig: Absender, Anschrift des Arbeitgebers, Ort und Datum, die Betreffzeile „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“ und der Satz „hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dazu die Bitte um Eingangsbestätigung und Arbeitszeugnis – und Ihre eigenhändige Unterschrift.

    Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

    Nein. Nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie brauchen ein Schreiben auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift, das der Arbeitgeber im Original erhält. E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder ein eingescanntes PDF beenden das Arbeitsverhältnis nicht.

    Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

    Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit zwei Wochen. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen festlegen – dann gelten diese, solange sie nicht länger sind als die Frist für den Arbeitgeber. Der Rechner oben berechnet das genaue Enddatum.

    Gilt die längere Kündigungsfrist nach 10 Jahren auch für mich?

    Nur, wenn Ihr Vertrag oder Tarifvertrag das vorsieht. Die verlängerten Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB – etwa vier Monate zum Monatsende nach zehn Jahren – gelten laut Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Ihr Vertrag kann sie aber auch für Ihre Kündigung vorsehen. Steht dazu nichts im Vertrag, kündigen Sie mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

    Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

    Zwei Wochen, wenn eine Probezeit vereinbart ist und die Kündigung während dieser Probezeit (höchstens sechs Monate) zugeht (§ 622 Abs. 3 BGB). Die zwei Wochen laufen ab dem Tag nach dem Zugang und enden an einem beliebigen Wochentag – einen festen Termin wie den 15. oder das Monatsende gibt es dabei nicht.

    Muss ich in der Kündigung einen Grund angeben?

    Nein. Eine ordentliche Kündigung braucht grundsätzlich keine Begründung. Nur in besonderen Fällen verlangt das Gesetz Gründe, etwa wenn Auszubildende nach der Probezeit kündigen (§ 22 BBiG). Lassen Sie Kritik am Arbeitgeber weg – ein kurzer Dank für die Zusammenarbeit ist die bessere Wahl für Zeugnis und Referenzen.

    Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

    Grundsätzlich ja – hatten Sie aber keinen wichtigen Grund für die Kündigung, ruht der Anspruch während einer Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Melden Sie sich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen – sonst kommt eine weitere Woche Sperrzeit hinzu.

    Bis wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber sein?

    Bei der gesetzlichen Frist mindestens 28 Tage vor dem 15. oder dem Monatsende – für ein Ende am 31. Dezember also spätestens am 3. Dezember. Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht das Absendedatum. Geben Sie das Original lieber ein paar Tage früher ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen.

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